Briefing

Das Briefinggespräch ist integraler Bestandteil eines Projekts und dient dazu, die gewünschte Arbeitsleistung in einen Funktionszusammenhang zu setzen.
Begriffe und Erwartungen sollten vor Recherchen, Entwurfsarbeiten und Tests detailliert geklärt werden.
Briefings sollten schriftlich erfolgen oder protokolliert werden.

Termine und Zuständigkeiten

Terminplanung und Zuständigkeiten sollten mit allen beteiligten Personen abgesprochen werden. Wenn sich das Endprodukt an ein Fachpublikum richtet, sollte zum Absegnen des Reinentwurfs eine Fachperson beigezogen werden. Schlechte Terminplanung, fehlende Etappierung und unklare Zuständigkeiten gehören zu den grössten Kostenverursachern.

Konzept, Grobskizze, Umsetzungstest, Reinentwurf und Reinillustration

Diese Begriffe bezeichnen verschiedene, aufeinanderfolgende Etappen im Gestaltungsprozess. Zwischen jeder Etappe kann das Feedback und die Zustimmung des Kunden eingeholt werden. Durch sorgfältige Etappierung können kostenintesive Extratouren vermieden werden.
Die Grobskizze vermittelt einen ersten Eindruck über den Bildgegenstand und die Komposition eines Bildwerkes. Im Umsetzungstest werden Tonalität und Anmutung beispielhaft aufgezeigt. Der Reinentwurf legt die Komposition, den Bildgegenstand und die finale Form verbindlich fest und bildet die Basis für die Reinillustration, das fertige Produkt.
Die einzelnen Arbeitsschritte stehen in Abhängigkeit zueinander und sind in der vorgeschlagenen Reihenfolge zu erledigen.

Komposition

Komposition kann in der bildhaften Gestaltung als Formatbezug bezeichnet werden.


Bildgegenstand und Umsetzungsart

Der benennbare Inhalt eines Bildes (bespielsweise "Auto", "Kleinkind", "Fussballstadion", etc.) wird als Bildgegenstand bezeichnet.
Die Umstzungsart bezieht sich auf die Stilistik (Handschrift, linear/flächig, Grad an Naturalismus, Grad an Vereinfachung), die verwendeten Gestaltungsmittel (Gouache, Aquarell, Bleistift, etc.) und die eingesetzten, stilprägenden Gestaltungsprogramme (Vektorgrafik-, Bitmapprogramme, 3D Software). Bildgegenstand und Umsetzungsart sind untrennbar miteinander verknüpft und bilden zusammen die Bildaussage.

Linear und flächig

Von einer linearen Umsetzung spricht man, wenn die Formgrenzen der Bildgegenstände mit Linien ausgezeichnet sind. Flächige Umsetzungen grenzen Formen durch Farb- und Helligkeitskontraste voneinander ab. Malerei ist ein vorwiegend flächiger Ausdruck, während in der Zeichnung der Bildgegenstand linear interpretiert wird. Pinselzeichnung und kolorierte Zeichnung sind Mischformen. Flächige Umsetzungen sind oft aufwändiger und kostenintensiver in der Herstellung als lineare Umsetzungen.

Handschrift

Illustration kann sehr handschriftlich erscheinen. Je mehr Technologie für die Bildgestaltung eingesetzt wird, desto unpersönlicher wird der Ausdruck.

Urheberrecht und Werksintegrität

Autorenwerke sind grundsätzlich urheberrechtlich geschützt.
Der Kunde erwirbt das einmalige Verwendungsrecht im zu definierenden Umfang. Unlimitierte Verwendungsrechte ("Full Buyout") sind gesondert zu erweben. Physisch vorhandene Originale und 3D Datensätze bleiben beim Urheber. Es gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Urheberrechts, insbesondere ist Artikel 11 «Werksintegrität» Beachtung zu schenken.
Siehe: http://www.admin.ch/ch/d/sr/231_1/a11.html